Zuzahlung zu Arzneimitteln:
Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des
Apothekenverkaufspreises, höchstens aber 10 Euro
und mindestens 5 Euro.
Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, bezahlt der Patient
dessen vollen Preis.
Die Neuregelung gilt auch für Mittel und Medizinprodukte,
die in die Versorgung mit Arzneimitteln einbezogen sind
(Beispiel: Sondennahrung für die künstliche Ernährung).
Quelle: zuzahlung.de