Rot, blau, gelb oder grün - das bedeuten die Farben Ihrer Rezepte:
Die Farbkennzeichnungen der vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen signalisieren in erster Linie die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer.
rot:
Die Verordnungen auf dem roten Kassenrezept werden in der Regel
von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum.
blau:
Das blaue Privatrezept bekommen in der Regel nur Privatversicherte.
Gesetzlich Versicherte erhalten ein solches Rezept, wenn das
verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und müssen die Kosten selbst übernehmen.
Dieses Rezept kann bis zu drei Monate nach Ausstellung eingelöst
werden.
gelb:
Aufgrund der strengen Auflagen müssen Betäubungsmittel
und starke Schmerzmittel auf einem gelben Rezept ausgestellt
werden. Diese Verordnung verfällt bereits nach sieben Tagen.
grün:
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des
Arztes für ein rezeptfreies Medikament als Erinnerung für den
Patienten. Daher ist dieses "grüne Rezept" auch unbegrenzt gültig.
Grundsätzlich gilt: Pro Rezept dürfen nur drei Arzneimittel verordnet
werden.
(Ausnahme: das "Grüne Rezept").
Quelle: dgk