Beruf: PKA (Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r)
Der Beruf PKA entwickelte sich 1993 aus dem Beruf der Apothekenhelferin.
Bei der 3-jährigen Ausbildung handelt es sich um ein duales
Ausbildungssystem. Der/die Auszubildende lernt sowohl im
Apothekenbetrieb als auch in der Berufschule. In der Berufschule
liegt der Schwerpunkt auf dem Erlernen theoretischer Kenntnisse, unterrichtet werden u.a. Fachkunde, BWL, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik und Textverarbeitung. In der Apotheke
sollen die praktischen Fähigkeiten gelehrt werden.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres wird die Abschlussprüfung
abgelegt. Aufgabenstellung und Durchführung erfolgen durch die
Apothekerkammer. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern
Apothekenbetriebslehre, Warensortimente und Verkauf sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde, mündlich in den Fächern
Warenbewirtschaftung und Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung. Der/die PKA sorgt in der Apotheke
für den Wareneinkauf, organisiert die Vorrats- & Lagerhaltung
und erledigt anfallende Büroarbeiten. Dabei ist der Umgang
mit modernen EDV Systemen selbstverständlich.
In der Offizin (dem Verkaufsraum) kümmert er/sie sich um zwei
Aufgabengebiete. Zum einen ist er/sie für die Warenpräsentation
verantwortlich, zum anderen ist er/sie im Verkauf tätig.
PKA dürfen, im Gegensatz zu Apothekern oder PTA, keine
Arzneimittel abgeben. Sie sind im Bereich von freiverkäuflichen
Produkten wie z.B. Kosmetika, Hygieneartikel, Krankenpflegeartikel, Babynahrung oder Diätetika tätig. Ein großer Vorteil der
Ausbildung zur PKA ist die Berufsauswahlmöglichkeit.
Der/die PKA ist nicht zwingend an eine Apotheke gebunden.
Auch im Bereich der Drogeriemärkte, Reformhäuser, der
pharmazeutischen Großhändler oder ganz einfach im
kaufmännischen Bereich kann er/sie Arbeitsplätze erlangen.